Band 55: Eintrag vom  25. Mai 1868 (Nr. 314)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
6. Anbringung von Fenstern, die auf städtisches Eigenthum führen.

Auf den Vorschlag der Commission für Bauwesen genehmigt die Versammlung, daß der Kaufmann Wilh. Josten

[Nächste Seite] in dem an städtisches Eigenthum anschießenden Seitengiebel seines neuen Wohnhauses vor dem Oberthore, zwei Fenster zur Erleuchtung des Treppenraumes übereinander ohne Gitter anlege, und zwar so, daß solche 5 Fuß 10 Zoll über dem Treppenpodest sich befinden werden. Der x Josten habe diese Gestattung jedoch als eine widerrufliche notariell anzuerkennen und so lange sie währe, eine jährliche Vergütung von 2 1/2 Silbergroschen an die städtische Kasse zu entrichten.

actum ut supra