Der Eisenwarenhändler W. Josten, welcher von der Genossenschaft der Niers- und Nord-Canal-Entwässerung die erlaubniß ertheilt worden, das Gefälle des Abflußgrabens zwischen dem Nordkanale und dem Erftflusse zu einem Triebwerke benutzen zu dürfen, hat das Gesuch gestellt, daß die Stadt ihm einen Theil der städtischen Bleiche vor dem Oberthore käuflich überlassen möge, um nahe am Einflusse jenes Grabens in die Erft eine Schleiferei und ein Hammerwerk anlegen zu können.
Die Versammlung überwies den Antrag an die Commission für städtisches Eigenthum.
actum ut supra
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Typ | Gewässer |
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Typ | Flur |
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