Es wird vorgetragen, daß der Feldhüter Hegger wegen vorgerückten Alters und körperlicher Beschwerden seinen Dienstverpflichtungen als Feldhüter nicht mehr nachzukommen vermöge und daher durch einen neuen geeigneteren Candidaten zu ersetzen sei.
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich mit der Ersetzung des q Hegger durch eine andere Persönlichkeit einverstanden, und bewilligt demselben in Anbetracht seiner fünfzehnjährigen Dienstzeit von seinem Dienstaustritt an jedoch ohne Consequenz für die Folge, eine jährliche Pension von sechszig Thalern.
actum ut supra