Band 59: Eintrag vom  21. April 1879 (Nr. 2)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
2.) Etat pro 1879/80.

Der Vorsitzende legt den Etat pro 1879/80 vor und werden die einzelnen Titel durchberathen.

Bei Ausgabe Tit. II. art. 24 werden die Löschungskosten von 840 auf 1200 Mark erhöht. - Tit. II. art. 25 werden die Kosten der öffentlichen Beleuchtung von 8900 auf 8500 Mark herabgesetzt. - Tit. IV. art. 2, 3, 4 und 5 werden die zur Refundation verschiedener Substanzgelder angesetzten Summen von im Ganzen 22 050 Mark für das Jahr 1879/80 abgesetzt. - Tit. V. art. 12 werden die Kosten zur Unterhaltung der öffentlichen Plätze und der Promenade von 2000 Mark auf 2400 Mark erhöht. - Tit VII. art. 64 Remuneration des Dirigenten des städtischen Männergesangvereins im Betrage von 300 Mark gibt Veranlassung zur Stellung des Antrags diesen Posten vom Etat zu streichen; der Antrag bleibt jedoch in der Minderheit. - Tit IX. art. 28 werden an Communalsteuererstattung anstatt 1500 Mark 2500 Mark angesetzt.

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Die übrigen Titel werden mit geringen Abänderungen durchgehends nach dem Voranschlag genehmigt und wird der Etat in Einnahme und Ausgabe auf 462 200 Mark festgestellt.

Zur Aufbringung des Deficits von 206 208 Mark 71 Pfennig wird bestimmt, daß 1.) von der Grund- und Gebäudesteuer 150 %, 2.) von der Gewerbesteuer 25 % 3.) als Communaleinkommensteuer von je 3 Mark der auf das Einkommen fallenden wirklichen und fingirten Klassen- und Einkommensteuer von Stufe 2 der Klassensteuer 66 2/3 %, von Stufe 3 der Klassensteuer 125 %, von Stufe 4 und höheren Stufen, sowie von der Einkommensteuer 260 % erhoben werden. - Ferner wird beschlossen, die Feldhüterkosten Tit V. art. 2 wie bisher auf die Grundbesitzer, welchen die Jagdpachtgelder vergütet werden, nach Maßgabe der von denselben zu zahlenden Grundsteuerbeträgen zu vertheilen.