Auf ein erneuertes Gesuch der Firma Nix & Lange um die Erlaubniß, in der projectirten Königsstraße ein Comptoir, und Lager-Gebäude errichten zu dürfen, wird bemerkt, daß die genannte Firma sich darüber äußern möge, ob sie nicht ein einstöckiges Comptoir-Gebäude in Fachwerk zu erbauen bereit sei, das bei Eröffnung der Königsstraße gegen eine kleine Entschädigung wieder niedergelegt werden müsse.
a.u.s.