Band 59: Eintrag vom  26. Mai 1884 (Nr. 1180)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

3) Es wird beschlossen, denjenigen Hausbesitzern, welche vorschriftsmäßige Trottoiranlagen sofern sie bis 1. August ds Js bezüglichen Anträge vorlegen und bis 31. März 1885 die Ausführung bewerkstelligen lassen, die erforderlichen Rinnsteine auf städtische Kosten zu legen.