Band 55: Eintrag vom  10. September 1869 (Nr. 708)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
1. Holzverkehr auf dem Erftkanale.

Um den Holzverkehr auf dem Erftkanale in geeigneter Weise und so zu reguliren, daß den darüber vorgekommenen Klagen in der Folge vorgebeugt werde, ersucht die Stadtverordneten-Versammlung den Bürgermeister, im Verein mit der Commmission für Bauwesen die betreffende Bestimmung im Erft-Polizei-Reglement wegen Einbringens von Hölzern in den Canal, durch den Erlaß einer Nachtrags-Verordnung zu modifiziren, sodann eine Verwaltungs-Verordnung wegen Lagerns von Holzstämmen im Erftkanale oberhalb dem Freihafen gegen Entgelt, zu erlassen.

actum ut supra