Band 56: Eintrag vom  30. Oktober 1871 (Nr. 324)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
11/ Gehalt von Salbach

Nachdem die Königliche Regierung entschieden hat, daß der frühere PolizeiCommissarSalbach sein Gehalt nur bis zum Tage des Abgangs /:10 Juli :/ zu beziehen habe, wird auf Rückerstattung des von demselben zuviel erhobenen Gehalts bestanden.

a. u. s.