Band 49: Eintrag vom  29. November 1852 (Nr. 576)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Das Curatorium des Gymnasiums legt eine Eingabe des ZeichenlehrersKüppersam Gymnasium vor, worin derselbe für seine Dienstverrichtungen eine angemessene Gehalts-Erhöhung in Anspruch nimmt.

Da der p Küppers unter seinen berufsmäßigen Obliegenheiten, auch wöchentlich vier Stunden Zeichen- Unterricht in der Handwerker-Zeichenschule zu ertheilen hat, welcher letztere Unterricht nicht in den Kreis des Gymnasial-Unterrichts gehört, so ersucht das Curato- rium, für diesen Zeichen-Unterricht eine angemes- sene Entschädigung aus städtischen Mitteln zu bewil- ligen, wornach dann die Besoldung für den Unter- richt von Gymnasium anderweitig werde normirt werden. Um so mehr werde der theilweisen Über- nahme des Gehaltes des Zeichenlehrers entgegengesehen, als durch die dem ReligionslehrerEschweiler nun- mehr im Gymnasial-Gebäude eingeräumte Wohnung vom Kirchenbudget und dadurch auch mittelbar der Stadt eine jährliche Miethentschädigung von 50 Thl erspart worden sei.

Aus den angeführten Gründen, wird dem p Küppers für die Ertheilung des Zeichen-Unterrichtes an der Handwerker-Zeichenschule vom 1. Januar kommenden Jahres ab eine jährliche Entschädigung von sechszig Thalern aus der Stadt- Kasse zugebilligt.

a. u. s.