Die eingegangene Verfügung Königlicher Regierung vom 10. curant I III 2251 auf die Anträge der Stadt wegen Anlage eines Revisions- schuppens und einer Hebevorrichtung an der Erftkanalbrücke wird einstweilen mitgetheilt und weitere Berathung und Be- schlußfassung vorbehalten.
a. u. s.