Band 47: Eintrag vom  6. Juli 1844 (Nr. 113)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Genehmigung zum Ankauf des Hauses Sect A N° 4 am Oberthore.

Der Bürgermeister legte dem versammelten Stadtrath heute die Verfügung Königlich Hochlöblicher Regierung vom 22. Juli courant I S.II A N° 7517 vor, nach welcher gegen den für Rechnung der Stadt geschehenen Ankauf des Hauses des Bäckers J. DeRath (Lit. A. N° 4) von dieser hohen Behörde nichts eingewendet wird.

In Absicht auf die Deckung des Kaufpreises von Eilfhundert Thalern Preussisch Courant beschloß nun der Stadtrath in der Betrachtung, daß die laufenden städtischen Einnahmen dazu keine Mittel darbieten, daß die Sparcasse augenblicklich auch mit keinen Fonds versehen ist, und endlich das Substanz-Vermögen der Stadt sich durch den Besitz des Hauses um jenen Betrag vergrößern, die Summe von Eilfhundert Thalern Hypothekarisch aufzunehmen, und zur Sicherheit dieses Capitales außer dem Hause noch dem Creditor die nöthig erachtete Supplementar-Hypothek zu stellen. Die Negoziation des Capitales wird demnach dem BürgermeisterAmte überlassen.

Actum ut supra