Erlaubniß, die sonst zu Prämien bestimmten Gelder zu anderen Zwecken zu verwenden.
Vorgelesen wurde die Zuschrift der königlichen Regierung vom 18. October, in welcher sie den Antrag der Kommission, die sonst für die Prämien verwendeten 30 Thaler künftig zur Bestreitung der Druckkosten des Programms gebrauchen zu dürfen, genehmigt.