Die Sitzung wird eröffnet mit Vorlesung einer Mittheilung der Hospital-Verwaltung vom 14. des Monats, wornach dieselbe anzeigt, daß mit der am 29. vorigen M onats in der Hospitalkirche unter Genehmigung Sr. Eminenz des Herrn Erzbischofs stattgehabten feierlichen Gelübde Ablegung drei Novizinnen der hiesigen Genossenschaft barmherziger Schwestern nunmehr in Aufnahme neuer Mitglieder dieser Genossenschaft nach § 4 des Kloster-Statuts erfolgen werde, da jetzt die canonische Errichtung besagter Genossenschaft factisch ausgesprochen sei.
Behufs näherer Berathung über die Hospital-Verwal- tung für die Annahme neuer barmherzigen Schwestern zu empfehlenden Bedingungen, überwies Gemeinderath den Gegenstand der Commission für Armenwesen.
actum ut supra
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