Vorgelegt wird eine Verfügung Königlicher Regierung vom 29. Januar 1872 I II 6506 wonach die Pensionirung des Rendanten der Sparkasse und des LeihhausesRosellen auf Grund des Staats-Ministerialbeschlusses vom 21. November 1837 mit jährlich 469 Thln festgesetzt wird, worauf der Vorsitzende mittheilt, daß Herr Rendant Rosellen sich bereit erklärt habe, bis nach Abwickelung des Liquidationsgeschäftes des Leihhauses im Amte zu verbleiben. - Mit Bezug auf den früher dieserhalb gefaßten Stadtrathsbeschluß wird weitere Beschlußfassung vorbehalten und ausgesetzt, bis g. Rosellen im Genuß der Pension tritt.
a. u. s.