Unter Hinweis auf die bezügliche Verhandlung vom 8. vorigen Monats berieth die Stadtverordneten-Versammlung heute wiederholt über die Auswahl eines geeigneten Grundstücks für die Anlegung des neuen katholischen Begräbnißplatzes.
Nachdem ein Antrag auf Vertagung der Sache abgelehnt und ebenfalls eine in Vorschlag gebrachte Landparzelle vor dem Niederthore und ferner zwei Grundstücke vor dem Oberthore an der Cölnerstraße respective an dem Bergshäuschenswege nicht zweckmäßig befunden worden, beschließt die Versammlung, den [Fehlerhaft markierte Entität] nach einem zwischen dem Neuß-Bergheimer und dem Weingartzheckerwege vor dem Zollthor gelegenen Hospital-Grundstücke zu verlegen. Letzteres wurde deshalb vorzugsweise gewählt, weil dasselbe in möglichster Nähe der Stadt gelegen ist, ohne daß zu erwarten steht, daß das betreffende Terrain so bald in den Stadtbereich gezogen werden wird, und weil auf die Acquisition von der Hospital-Verwaltung leichter und mit
[Nächste Seite] weniger Schwierigkeiten verbunden ist, als ein Privatgrundstück zu erwerben wäre. Das Bürgermeister-Amt wurde ersucht, wegen Erwerbung des Hospitalgrundstückes sich mit der betreffenden Verwaltung in Verbindung zu setzen und ehestens darüber Vorlage zu machen.actum ut supra
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