Band 59: Eintrag vom  5. Mai 1879 (Nr. 17)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
3.) Trottoir-Anlagen vor dem Niederthor.

Der RestaurateurPilartz hat durch Gerichtsvollzieherakt die Stadt für allen ihn durch die Anlage des Trottoirs an der Wehrhahnschen Mühle an seinem Eigenthum entstandenen Schaden verantwortlich gemacht und verlangt speziell

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Wiederherstellung einer fortgenommenen Hecke und Thür. Vorsitzender bemerkt, daß hierzu gar kein Auftrag ertheilt worden sei. Der Stadtverordnete Linden erklärt sich bereit zur Regelung dieser Angelegenheit mit dem p. Pilartz in Verbindung zu treten.