Band 52: Eintrag vom  21. November 1859 (Nr. 515)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
4. Beitrag zu den Schulunterhaltungskosten von Grimlinghausen.

Die Stadtverortneten-Versammlung ertheilt ihre Genehmigung dazu, daß die auf die Gemeinde Neuss fallenden Schulunterhalungskosten von Grimlinghausen für die an der Grimlinghauserbrücke wohnenden und die dortige Schule besuchenden Schulkinder pro 1855/58 mit 136 Thlr 6 Sgr der Gemeinde Grimlinghausen zurückvergütet werden.

actum ut supra