Die Stadtverortneten-Versammlung ertheilt ihre Genehmigung dazu, daß die auf die Gemeinde Neuss fallenden Schulunterhalungskosten von Grimlinghausen für die an der Grimlinghauserbrücke wohnenden und die dortige Schule besuchenden Schulkinder pro 1855/58 mit 136 Thlr 6 Sgr der Gemeinde Grimlinghausen zurückvergütet werden.
actum ut supra