Band 50: Eintrag vom  25. Februar 1856 (Nr. 502)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Die Pächterin der Oberthorer MahlmühleWittwe Franz Anton Reinarz hierselbst, welche eine Caution von 2 500 Thlr entweder in Baar oder durch Hypothekarbewilligung auf unbeschwerte, liegende Gründe zu stellen hat, erklärt in einer Eingabe vom 21. des Monats, wie sie von ihrer früheren Absicht der baaren Cautionsstellung abgegangen sei und nunmehr jene Caution durch Hypothekarbewilligung auf Grundeigenthum zu stellen gedenke. Zu diesem Zweck offerirt sie der Gemeinde a. ihr Haus Sect. A C.III auf dem Büchel, b. ihr Haus Sect. D. No 17472e auf dem Viehmarkt.

[Nächste Seite] c. ein Stück Ackerland von 1 Morgen 20 Ruthen 90 Fuß zwischen der Glehner und Büttgerstraße, Flur C Nr. 1071 d. einen Heckengarten vor dem Niederthore Flur A Nr. 288, groß 35 Ruthen 30 Fuß, e. Drei fernere Gärten vor dem Niederthore, und zwar einen offenen Garten von 63 Ruthen 80 Fuß, einen Heckengarten von 65 Ruthen und einen Heckengarten von 61 Ruthen, alle drei Flur ca. No 77 & 78; welche Immobilien schuldenfrei und ihr Eigenthum seien, und der Werth von 2 500 Thlr weit überschreiten.

Gemeinderath gab zu dieser Cautionsstellung sein Einverständniß, behielt sich indessen vor, daß die Fachkommission für städtisches Eigenthum den Werth der angegebenen Immobilien vorher prüfe, und denselben hinreichend erachte.

Weiterhin fand Gemeinderath nichts dagegen zu erinnern, daß sobald die Cautionsstellung für die Oberthorermühle regulirt ist, der Wwe Reinartz die zur Zeit hinterlegte baare Caution von 2 500 Thlr für die abgelaufene Pacht der Niederthorer Mühle zurückgezahlt werde. Demgemäß autorisirte Gemeinderath den Bürgermeister, die hierzu erforderliche Summe von 2 500 Thlr gegen 4 1/2 % Zinsen und halbjährige Kündigung bei der städtischen Sparkasse zu negociiren.

actum ut supra