Band 56: Eintrag vom  kein Datum (Nr. 592 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
11/ Erhöhung der Gehälter der städtischen Beamten

Mit Rücksicht auf die allgemeine Erhöhung der Gehälter der Staats- Beamten in den letzten Jahren und die gesteigerte theurere Lebensweise insbesondere müssen die bis jetzt gezahlten Gehälter der hiesigen städtischen Beamten nicht mehr als hinreichend bezeichnet werden und haben deshalb die beiden stadträthlichen Commissionen eine Erhöhung vorgeschlagen, welche einzeln vom Stadtrath durchberathen und festgestellt wird.

1/ Gehalt des Stadtrentmeisters von ................................................. 800 auf 900 Thlr 2/ dessen Büreaukosten .................................................. 250 " 300 Thlr 3/ Gehalt des Hafenmeisters .................................................. 175 " 225 " 4/ " des Verwaltungsdieners .................................................. 200 " 220 " 5/ " " Polizeicommissars .................................................. 500 " 600 " 6/ " " Polizeidieners Briese .................................................. 220 " 250 " 7/ " " " Loewen .................................................. 210 " 230 " 8/ " " " Jansen .................................................. 200 " 200 " 9/ " der vierten auch auszuschreibenden Polizeidienerstelle .... 200 " 240 " 10/ Erhöhung der Miethsentschädigung der Polizeidiener und der Feldhüter .... 30 auf 40 Thlr 11/ Erhöhung der Gehälter der Feldhüter Bovenschen, Lüpschen, Kempermann 180 " 200 "

Die Erhöhung des Gehaltes des Polizeidieners Loewen erfolgt mit der Bedingung, daß derselbe seine Nebenbeschäftigungen, namentlich das Ausschellen der Privat-Bekanntmachungen aufgibt. Wegen der von mehreren Seiten gerügten mangelnden Dienstleistung des Feldhüters Hoch kann dessen Gehalt nicht erhöht werden.

Hierauf übergab der Bürgermeister Ridder den Vorsitz an den ersten Beigeordneten Dr. Sels und verließ die Versammlung. Auf den Vortrag eines Mitgliedes der Finanz-Commission, daß dieselbe ebenfalls die Erhöhung des Gehaltes des Bürgermeisters Ridder in Betracht gezogen habe, erkennt die Versammlung

[Nächste Seite] die Unzulänglichkeit, des jetzigen Gehaltes von 1200 Thalern und 200 Thln persönliche Zulage, mit Rücksicht auf die starke Bevölkerungs- zunahme der hiesigen Stadt und die immer sich mehrende Industri- en, und bewilligt dem Bürgermeister Ridder vom 1. Januar 1873 ab einstimmig ein pensionsberechtigtes Gehalt von 1400 Thalern und läßt die persönliche Zulage von 200 Thalern ebenfalls wie bisher bestehen.

a. u. s.