Band 55: Eintrag vom  28. Mai 1869 (Nr. 622)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
7. Prozeß-Angelegenheiten.

Eine Mitheilung des Advokat-Anwalts Justizraths Compes zu Cöln wird vorgelegt, wornach ein confirmatorisches Urtheil in Sachen der Stadt Neuss gegen die Armenverwaltung zu Cöln nicht erwirkt worden ist, der Königl. Rheinische Appelations-Gerichtshof vielmehr unter Reformation des früheren Urtheils die Stadt zur Ausstellung

[Nächste Seite] eines neuen Titels und in die Kosten beider Instanzen verurtheilt hat.

Es wird hierauf bemerkt, daß zunächst mit Herrn Justizrath Compes Rücksprache zu nehmen sei, ob von der Cassation Erfolg erwartet werden könne.

Die Versammlung ersucht bei dieser Gelegenheit den Herrn Bürgermeister, den Herrn Advokat-Anwalt von Fuchsius wegen der zu Prozeßführungen gezahlten Vorschüsse zur Abrechnung aufzufordern.

actum ut supra