Nachdem der Baronin von Eppinghoven von dem Beschlusse vom 22. Juli curant Mittheilung gemacht worden, ist nunmehr eine Erwiederung eingegangen, welche mitgetheilt wird. Die Versammlung erklärt darauf an dem Beschlusse vom 22. Juli des Jahres festzuhalten und, nach mehrmaliger vergeblicher Aufforderung der Baronin von Eppinghoven, zur Erfüllung der Verbindlichkeiten nach dem Vertrage vom 13. April 1847 gegen dieselbe den Prozeßweg zu beschreiten.
a. u. s.