Dem Gemeinderathe werden die Verhandlungen der Hospital-Verwaltung vorgelegt, welchen gemäß der am 13. October vorigen Jahres hierselbst verlebte Priester und ehemaligen ProfessorCasp. Adelin Hagemann, 1. der mit dem hiesigen Hospitale in Verbindung stehenden Genossenschaft barmherziger Schwestern beziehungsweise dem Hospitale eine Summe von dreitausend Thalern. 2. Der Hospitalkirche hierselbst ein dergleichen von fünfhundert Thalern vermacht hat, mit der Maßgabe, daß die Revenüen von 2 000 Thlrn. der gedachten 3 000 Thlr schon gleich, jene der übrigen 1 000 Thlr, wovon der früheren Haushälterin des Verlebten, Therese Merkenich, die lebenslängliche Nutznießung zusteht, nach deren Tode für die besagte Genossenschaft verwendet, die ad 2 gedachten 500 Thlr aber zur Stiftung von 4 heiligen Messen, sowie zu milden Gaben an die Hospitaliten bestimmt sein sollen.
In Anerkennung der der Genossenschaft barmherziger Schwestern resp. dem Hospitale und mittelbar der Gemeinde durch diese wohlthätige Zuwendung gebrachten Vortheile, nimmt Gemeinderath, sich der Erklärung der Hospital-Verwaltung anschließend, auch seinerseits das Geschenk mit großem Dank an, und richtet zugleich an die verehrte höhere und höchste Behörde die Bitte, die Annahme desselben genehmigen zu wollen.
actum ut supra
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