Es liegt ein Gesuch um Anpachtung des Leihhaus-Lokales vor. - Da das Lokal erst nach Beendigung des Liquidations-Geschäftes des Leihhauses zur Disposition gestellt werden kann, so werden vorab über die künftige Verwendung den Gutachten der Kommissionen für städtisches Eigenthum und Bauwesen entgegengesehen.
a. u. s.