Der Vorsitzende legt den Haushaltungs-Etat pro 1875 vor und wird die Einnahmen in allen Theilen genehmigt, mit Ausnahme Tit. VII. Art. 18 u. 19, welche die Versammlung pro 1875 fortfallen zu lassen beschließt, da weder von den Zinsen des Reservefonds noch von dem Gewinnste der Sparkasse je eine Summe von 3000 Mark entnommen werden könne.
Die einzelnen Titel der Ausgabe werden durchberathen und beschließt die Versammlung unter Berücksichtigung der bereits durch frühere Beschlüße genehmigten Erhöhungen noch folgende Erhöhungen respective Ermäßigungen eintreten zu lassen:
Tit. II. Art. 15. Miethsentschädigung für den FeldhüterWiertz mit 150 Mark noch in Ansatz zu bringen; Tit. II. Art. 26. die Kosten der Verpflegung der Municipalgefangenen, wegen der vermehrten Anzahl der Inhaftirten von 540 auf 700 Mark,
Tit. V. Art. 5. die Kosten für extraordinaire Pflasterarbeiten von 1500 auf 4500 Mark zu erhöhen, wegen der bereits in Aussicht genommenen größeren Pflasterarbeiten; Tit. V. Art. 11. die Kosten für Unterhaltung der städtischen Uhren von 120 auf 240 Mark; Tit. V. Art. 14 a u. b. die Reparaturen und Bagger- sowie Lichterkosten von 5460 Mark auf 3000 Mark zu ermäßigen, weil mit Rücksicht auf die in diesem Jahre vorzunehmenden größeren Erweiterungsund Vertiefungsarbeiten diese Summe woraussichtlich ausreichen wird;
Tit. VII. Art. 67. Freiwillige Zuwendung der Wittwe Menn, welcher nach einem früheren Beschlusse pro I. Quartal 1875 nur mehr 75 Mark gezahlt werden sollen, diese noch pro 1875 mit 300 Mark voll zu zahlen;
Tit. IX. Art. 25. Remuneration für Zustellung der Communalsteuerzettel von 90 auf 120 Mark wegen der vermehrten Arbeit durch Vermehrung der Bevölkerung; Tit. IX. Art. 34. von 3179,61 Mark auf 4685,39 Mark zu erhöhen, um etwa noch vorkommende Pflasterarbeiten aus dieser Summe decken zu
[Nächste Seite] können. Sodann wird der Etat in Einnahmen und Ausgaben balancirend zu 349200 Mark festgestellt. Zur Aufbringung des Deficits von 134134,71 Mark wird bestimmt, daß: 1. von der Grund- und Gebäudesteuer 100 % Zuschläge, 2. " " Gewerbesteuer excl. Lit.L. 15 % dito , 3. als Communaleinkommensteuer von je 3 Mark der auf das Einkommen fallenden wirklichen und fingirten Klassen- und Einkommensteuer: a. der Stufe 2 der Klassensteuer 1 1/2 Mark resp. 50 %, b. " " 3 u. höheren Stufen der Klassensteuer sowie von der Einkommensteuer 5 Mark resp. 166 2/3 % erhoben werden.