Auf die Beschwerde von mehreren Bauunternehmern wegen Vergebung der städtischen Arbeiten, beschließt die Versamlung, die freihändige Vergebung der Mauerarbeiten und der theilweisen Lieferung der Hausteine zum Bau der neuen Schulen zu genehmigen. Wegen der übrigen Arbeiten wird Beschluß vorbehalten .