In Folge eines Antrages des Unternehmers Altmann genehmigt die Stadtverordneten Versammlung, daß
[Nächste Seite] die auf der vorgelegten Zeichnung des Kataster-Geometer Rappenhoener angegebene Wiesenfläche c h i d auf der Kuhweide, groß ca. 3 Morgen, von der Bergisch-Märkischen Eisenbahn-Gesellschaft zu dem durch Expertise festgestellten Preise von 4 Thaler 6 Silbergroschen pro Ruthe zurückgekauft, derselben dagegen das auf derselben Zeichnung mit a f g b bezeichnete Terrain zu 4 Thlr. pro Ruthe mit der Bestimmung verkauft werde, daß die Stadt das ausgeschachtete Wasserloch dieses Terrains zu 5 Thlr. pro Ruthe als Eigenthum zurückerhalte; ferner daß durch die Eisenbahn-Gesellschaft von dem nach dem sogenannten Schrinner führenden Wege ein Weg bis an das zurückgekaufte Wiesenstück angelegt und das Terrain d k l e der Zeichnung ausgeschachtet werde.actum ut supra