Band 59: Eintrag vom  2. April 1880 (Nr. 319)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
Außer der Tagesordnung.

Der Vorsitzende verliest ein Gutachten des Kreisphysikus Dr. Schruff, wonach die beiden Latrinen der rothen Schule wahrscheinlich undicht seien und das Wasser des an ihrer Nähe gelegenen Schulbrunnens mit gesundheitsgefährlichen Stoffen infizirten. Nach Ansicht des Dr. Schruff müßten die Latrinen neu cementirt werden und zum Bau eines neuen Brunnens geschritten werden, zumal der die von Dr. Schruff vorgenommenen Analyse des Brunnenwassers eine gesundheitsgefährliche Beschaffenheit des letzteren ergeben

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hätten. Da nun demgegenüber nach einer Analyse des Apothekers Schwarz das Wasser besagten Brunnens rein und frei von gesundheitsgefährlichen Stoffen befunden worden ist, auch ein Gutachten des Baumeisters Busch die Cementierung der beiden Latrinen für vollständig dicht und fest erklärt, so daß nur Eindringen verdorbener Stoffe in den Brunnen durch die Latrinenwände für wohl nicht möglich zu halten wäre, so beschließt Versammlung ein Superarbitrium über die Beschaffenheit des Brunnenwassers von dem ApothekerRichter in Cöln einholen zu lassen. Bis zum Eingang dieses Gutachtens wird eine definitive Beschlußfassung über die Vorschläge des Dr. Schruff ausgesetzt.