Als Ersatzmann für den ausgeschiedenen Kaufmann Paul Heinemann, wird der Kaufmann Matthias Kreuels vom Vorsitzenden nach den Vorschriften des § 19 des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. Juli 1919 eingeführt und verpflichtet.