Stadtverordnetenversammlung beschließt die Sicherstellung der von der Pfarrgemeinde St. Dreikönigen zu erhebenden Straßenbaukosten der Bergheimerstraße und zwar für das Grundstück Flur G Parzelle 1485/288 ( Bergheimerstraße 76 ) in Höhe von 395,51 M und für das Grundstück Flur G 1507 / 228 ( Bergheimerstraße 82 ) in Höhe von 82,96 M, zusammen 478,47 M.