Band 75: Eintrag vom  22. Januar 1929 (Nr. 903)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
18. Anleihefragen.

Die Lauffrist des der Stadt Neussvon der Landesbank der Rheinprovinz gemäß Bezirksausschuß - Beschluß vom 25. März 1927 I. C. 282/27 und Stadtverordnetenbeschluß vom 6. März _______ 2 1928 gewährten kurzfristigen Darlehens von 2 000 000 M zu 8% Zinsen p. a. und einer einmaligen Gebühr von 1% endet am 26. Februar 1929. Stadtverordneten - Versammlung genehmigt die Verlängerung der Lauffrist dieses Kredits bis 1. Januar 1930.

Stadtverordneten - Versammlung hat in ihrer Sitzung vom 6. März 1928 die Weiterbelassung des der Stadt Neuss von der Landesbank der Rheinprovinz gemäß Beschluß des Bezirksausschusses vom 27. Dezember 1927 I. C. 1378/27 zu _______ 1 8% Zinsen p. a. und einer einmaligen Gebühr von 1% aufgenommenen kurzfristigen Darlehens von 1 000 000 M bis 20. April 1929 genehmigt. Mit der Verlängerung der Lauffrist dieses Darlehens bis zum 1. Januar 1930 ist Stadtverordnetenversammlung einverstanden.

Stadtverordneten - Versammlung gibt dem folgenden kurzfristigen Darlehensgeschäft mit der Darmstädter- und Nationalbank in Düsseldorf ihre Zustimmung:

a) 500 000 R. M zu 8 3/4 % pari Auszahlung, provisionsfrei per 8. Februar 1929 zur Abdeckung eines an diesem Tage fälligen Wechselkredits beim Bankhaus Marxin Köln;

b) 500 000 R. M per 16. März 1929, im übrigen wie zu a.).