Stadtverordnetenversammlung erklärt sich damit einver- standen, daß die Stadt Neuss der Neusser Dampfziegelei The- len & Co. gegenüber auf weitere Erfüllung der für den Ablauf des Vertrages über das Ziegeleigelände an der Hammerlandstraße vorgesehenen Verpflichtungen nicht mehr besteht, wenn die Neusser Dampfziegelei Thelen & Co. der Stadt das Haus Hammerlandstraße 75 überläßt gegen eine Entschädigung von 3210,22 M ein Betrag, den die Neußer Dampfziegelei der Stadt noch für Lehmentnahme schuldet.