Der GerberAnt. Schmitz, welcher von der Stadt aufgefordert worden, zur Sicherheit einer Jahresrente von 2 Thaler 20 Silbergroschen 20 Pfennig einen neuen Titel zu stellen, trägt in einem Gesuche vom 17. des Monats die Bitte vor, daß die Stadtverordneten-Versammlung ihn nun der früheren SupplementenHypotheke entbinden möge. Die Rente haftet auf dem dem quaestioniert Schmitz zugehörigen, vor dem Oberthore gelegenen Lohhofe, dessen Werth durch Anlagen und Verbesserungen das Rentkapital nun mehr als das fünffache übersteigen. Als Supplementen-Hypothek sei ein in der Breitgasse gelegener Heckengarten gestellt, welcher indessen bereits seit längeren Jahren in anderweiten Besitz gelangt sei, daß sein verstorbener Vater diesen Garten zur Sicherheit der Rente mit verschrieben habe, sei dem Petenten erst jetzt bekannt geworden.
In Anbetracht, daß der dem quaestioniert Schmitz eigenthümlich zugehörige Lohhof vor dem Oberthore für die Sicherheit der genannten Rente mehr als ausreichend ist, beschließt die Versammlung, von der Stellung der seitherigen Supplementur-Hypothek Abstand zu nehmen.
Actum ut supra