Auf den Antrag der Armen- und Hospital-Deputation wird jedem der beiden Armenärzte Dr. Hellersberg und Rheins mit Rücksicht auf die angestrengte Thätigkeit in der Behandlung der Pockenkranken im Pockenhause für das Jahr 1871 eine Remuneration von hundert Thalern bewilligt.
a. u. s.
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