Band 41: Eintrag vom  21. Dezember 1818 (Nr. 84)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Durch die beiden Landräthlichen Verfügungen vom 24. November und 13. December dieses war dem Bürgermeister aufgetragen den wirklichen Bestand der Städtischen Casse, nach Abzug der im künftigen Jahr vorkommende

[Nächste Seite] Bauten anzugeben, und über dessen Verzeichnungs-Art sodann gutachtlich zu berichten.

Um bei einem so wichtigen Gegenstande sich keine einseitige Handlung zu erlauben trug der Bürger. meister denselben dem Stadtrathe bei Gelegenheit vor, als dieser zur Prüfung der Städtischen Rechnung von 1817 in seinen gewöhnlichen Sitzungen versammelt war.

Aus dem von dem Bürgermeister vorgelegten speziellen Verzeichnisse geht hervor daß der CassenBestand die im künftigen Jahre vorkommenden Bau-Ausgaben um die entständigen Schulden abgezogen, gegen 4300 Reichthaler betragen wird.

Der Stadtrath wäre der unmasgeblichen Meinung daß diese Summe nicht zinsbar gemacht, sondern zu einer Anlage verwendet werden möge, welche für die Stadt Neuß und ihre künftige Wohlfart von dem höchsten Interesse ist.

Er meint dadurch nämlich die Schiffbarmachung der Erftflusses von seiner Mündung bis an das hiesige Rheinthor, und die damit in Verbindung stehende Anlage einer Schleuse, ein Werk das schon im Jahr 1787 mit kurfürstlicher Genehmigung unternommen werden sollte, dessen Ausführung aber zuerst einige Zwistigkeiten wegen Verschiedenheit der Territorial Besitzungen an beiden Ufern nachher die ausgebrochenen KriegsUnruhen und der Mangel an Fonds im Wege gestanden habe.

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Vielfach und wichtig sind die Vorteile welche der Stadt durch die Verwirklichung dieses Projektes erwachten würden.

Der Handel welcher schon jetzt eines blühenden Flors sich erfreut würde noch mehr aufleben, die Gewerbe würden gefördert und selbst dem Taglöhner reichere Arbeits-Quellen dadurch eröfnet werden.

Die ganze Stadt gewäne also durch die Anlage und ihr Einfluß würde sich in kurzer Zeit wohlthätig in allen Ständen fühlen lassen.

So groß und bedeutend aber auf der einen Seite die Vorteile sind so wenig darf sich der Stadtrath auf der anderen verhelen, daß diese Arbeit nur mit einem großen Kosten-Aufwande zu Stande gebracht werden kann.

Überzeugt daß der reine Cassen-Bestand zur Bestreitung der Ausgaben allein hinreichend nicht seyn wird, würde er, falls die Ausführungen an höherm Orte genehmigt werden dürfte, dazu den Gebrauch der von Frankreich reclamirten, und hoffentlich nun bald eingefunden Gelder unvorgreiflich in Vorschlag bringen.

Einer vorgesetzten hohen Regierung legt der Stadtrath diesen seinen Beschluß in dem Vertrauen vor, daß Hochdieselbe eine solchartige Verwendung der Städtischen Gelder gewiß billigen, und ihre Genehmigung zu dem vorhabenden Werke um so weniger versagen werde, als davon eines Teils so wesentliche Vorteile für die ganze Stadt mit Gewißheit zu erwarten sind und anderntheils behaupten kann,

[Nächste Seite] daß er wohl keinem einzigen Bürger gebe, der nicht die vorgeschlagene Arbeit gerne auf Städtischen Kosten ausgeführt sähe. Damit aber die Gelder welche, auf diese Art aus der Städtischen Casse ausgegeben werden können, nicht verlohren gehen, würde bei vollendeter Anlage von einem jedem Schiffe nach einem durch den Stadtrath vorzuschlagenden und von der Königlichen hohen Regierung zu genehmigenden Tarife, eine Auflage gefordert, und so die verbrauchte Summe gleichfalls doch rentbar gemacht wer= den.

Schlieslich ersucht der Stadtrath den Bürgermeister bei erfolgender Genehmigung, Plan und KostenAnschlag durch einen geschickten Techniker entwerfen zu lassen und alles zu thun, was zu schnellerer Vollendung der mehr gedachten Anlage nur beitragen kann.

So geschehen, zu Neuß im Stadtrath, Tag, Monat und Jahr wie oben.

Folgen obengenannten Unterschriften.