Wahl der Klassensteuerdeputirten pro 1845
Nach Anleitung des §.52 der Instruction vom 25. März 1833, und mit Rückblick auf den §.46 N° 5 des Landtags-Abschiedes vom 7. November 1841 lud der vorsitzende Bürgermeister den Stadtrath ein, die Wahl der Mitglieder und Stellvertrter für die IndividualClassen-Steuer-Vertheilung des Jahres 1845 vorzunehmen. Da die pro 1844 bestellten Mitglieder der Commission das Geschäft mit Umsicht und Unpartheilichkeit geleitet, und sie durch die dabei gesammelten Erfahrungen die beste Anschauung von der Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen erlangt haben: so hielt der Stadtrath es im Interesse der Sache für angemessen, die nämlichen Commissarien und Stellvertrter noch für das künftige Jahr (.1845.) zu bestätigen.
Für das letzgedachte Jahr werden demnach A. als Commissarien die Stadträthe: Franz Gerard Rottels Johann Baptist Ibels Adolph Linden B., als Stellvertreter die Stadträthe: Arnold Tillmannn Adam Hesemann Jacob LeHann ebenfalls wieder bestellt.
Actum ut supra
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