Band 45: Eintrag vom  06. April 1842 (Nr. 227 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Dem heute versammelten Stadtrathe legte der Bürgermeister die hohe Regierungs Verfügung vom 28. October vom Jahr I Seite II C No. 18295 mit der Aufforderung vor, die bisherigen Anerbietungen für die Restauration der hiesigen Münsterkirche im Sinne jenes Rescriptes zu erhöhen, wobei derselbe zugleich bemerkte, daß die in der Rhein Provinz

[Nächste Seite] und Westphalen abgehaltene Collecte mit Einschluß der Geschenke Ihrer Königlichen Hoheiten den Provinzen des königlichen Hauses 1714 Thaler 28 Silbergroschen 3 pfennig, jene in Baiern 2098 Thaler 19 Silbergroschen 3 pfennig aufgebraucht haben , und daher bis jetzt ein Fond von 3813 Thalern 17 Silbergroschen 6 pfennig für den Zweck bereit gestellt sei.

Je lebhafter der Stadtrath wünscht, durch Votierung eines größern Zuschusses an Tag legen zu können, daß ihm kein Opfer zu schwer sei, und der im höchsten Grade dringenden Retaurations bau der Kirche endlich in Ausführung kommen zu sehen, destu tiefer ist auch sein Bedauern, daß er durch die beengten Verhältnisse der Gemeinde durchaus gehindert wird, über die in seinem Beschlusse vom 21. September 1839 gemachten, und die Kräfte der Stadt schon ganz erschöpfende Anerbietungen noch weiter hinausgehen zu können.

So ehrerbietigst als gehorsamst bittet daher der Stadtrath die hohen und höchsten Behörden, in hochgeneigte Erwägung nehmen zu wollen:

1., Daß, nachdem die Stadt durch oben ange führten Beschließung die für die innere Einrichtungen der Kirche beiläufig erforderlichen 9500 Thalern übernommen und zugleich für den äußeren Restaurationsbau eine Summe von 10,000 Thalern hergiebt, die Gemeinde-Eingesessenen schon mit einer so bedeutenden Communalsteuer beschwert worden, daß eine Erhöhung derselben die Leistungsfähigkeit derselben übersteigen würde.

2., daß die Stadt gegenwärtig auch mit einer Schuldenlast von mehr als 80,000 Thalern beschwert ist, deren successive Amortisirung, höhern Vorschriften zufolge, mit dem Jahre 1843 Beginnen soll, so daß auch hierfür schon alle ihre Mittel in Anspruch genommen werden;

3., daß die hiesige Kirchenfabrick, wie die vorliegenden Büdjets erweisen, aller und jeder Fonds

[Nächste Seite] entbehrt, um auch nur irgend Etwas zu dem Restaurationsbau beitragen zu können, indem dieselbe mit so sparsamen Einkünften versehen ist, daß sie nicht einmal ihre eigenen Diener mäßig zu besolden vermag, und dazu alljährlich eines Zuschusses aus der GemeindeCasse benöthigt ist;

4°., Daß auch letztere schon jetzt ihr Einkommen durch die vielen und großen Bedürfnisse ihres Haushaltes, neben einer bereits bestehenden Communalsteuer gänzlich absorbirt sieht, und daß mit der im künftigen Jahre eintretenden allmähligen Amortisation der Schulden auch mehr der Fall sein wird;

5°, Daß zwar der Kosten-Anschlag für die Restauration des Baues nur auf die Summe von 26000 Thaler gestellt ist, daß aber die seither entstandene Verschlimmerung im Zustande des Gebäudes, verbunden mit den erfahrungsmäßig, nicht zu vermeidenden MehrAuslagen bei der wirklichen Ausführung einen Geldaufwand von mindestens 30 bis 32000 Thaler bedingen werden, und die Stadt daher Statt den bis jetzt für den äußern Bau angenommenen 10,000 Thalern, in der Wirklichkeit 14 - 16000 Thalern dafür zu tragen haben wird,

6°., daß auch die Stadt wie in den frühern Verhandlungen ausführlich erötert worden, durch ihre frühern Beziehungen zu dem hiesigen freundlichen Stifte, welches vor seiner Auflösung auf die Unterhaltung der Kirche jährlich 1000 Reichsthaler clerisch oder 769 Thaler 7 Silbergroschen, verwendeten, einen nicht unbilligen Anspruch auf die Beihülfe des Staates geltend machen kann, indem letztere die zu diesem Zwecke bestimmten Güter eingezogen, zum Vortheile der Staats-Casse veraußert hat, und die Gemeinde daher dieses ansehnlichen Zuschusses, wodurch das Gebäude von seinem jetzigen Verfalle gesichert gewesen sein würde, während eines Zeitraumes von beinahe 50 Jahren hat entbehren müssen; endlich

7°., daß die hiesige Münster Kirche sowohl als ein ehrwürdes Monument des Alterthums, als auch vermöge ihrer ausgezeichneten, anderwärts selten vorkom-

[Nächste Seite] menden Bauart der Kunst und dem gesammten Vaterlande gewissermaßen angehört, und ihre Erhaltung schon von diesem Gesichtspunkt aus eine großarthige Beihülfe des Staates motiviren dürfte.

Wenn die höchsten Behörden, wie vertrauensvoll erwartet werden kann, allen diesen Verhältnissen eine geneigte Berücksichtigung zu schenken geruhen werden, so darf die Stadt Neuhs, bei dem eigenen Unvermögen ein Mehreres zu thun, der zuversichtlichen und freudigen Hoffnung sich hingeben, daß bei einem Kosten Anschlage von 26,000 Thaler, nach Abzug der Collecten von 3813 Thaler, 17 Silbergroschen, 6 pfennig, und städtischen Anerbietens von 10,000 Thaler sich herausstellende Defizit von 12186 Thaler 12 Silbergroschen 6 pfennig ihr als Gnadenbewilligung huldreichst werde gewährt werden, indem darin das einzige Mittel liegt, eines der herrlichsten Gotteshäuser, welches als ein Denkmal der Frömmigkeit und der Kräftigkeit unsrer Verfahren eben so ehrwürdig ist, als es durch die hohe Stufe deutscher Baukunst im Mittelalter die Aufmerksamkeit und Bewunderung aller Kenner auf sich zieht, vor einem sonst nicht der Zeit unausbleiblichen Untergange zu bewahren.

Mit Bezugnahme auf seine Beschließung vom 21- September 1839 erlaubt sich der Stadtrath daher die gehorsamste Bitte um gewogentliche Bewilligung dieses Zuschusses wiederholt ehrerbietigst auszusprechen, indem er auch hinzufügt, daß das Gebäude im Lauf der jüngsten Jahren stets in größern Verfall gerathen ist, daß bereits mehre Theile sich davon abgelöst haben, und der ungesäumte Angriff der Arbeiten daher, wenn nicht Unglücksfälle besorgt werden sollen, von höchster Dringlichkeit erscheint.

Actum ut supra

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