Band 47: Eintrag vom  29. Juli 1844 (Nr. 122)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Anspruch der Mühlenbesitzer auf Vergütung von Kosten welche durch das Auswer fen von Schlamm aus der Erft entstanden.

Der Bürgermeister legte dem Stadrath eine von den Mühlenbesitzern eingegebene Rechnung vor, nach welcher dieselben für das Auswerfen und Fortbringen des durch die Canäle am Zollthore in die Erft eingedrungenen Schlammes die Rückerstathung einer Auslage von 15 Thalern in Anspruch nehmen.

Nach dem dafür halten der Stadtrathes wäre die nachgesuchte Vergütung nicht zu leisten, da die Erft, wie an den übrigen Ausgängen, so auch am Zollthore die aus den Stadt kommenden Abflüsse aufzunehmen hat, und die Reinigung des Erftbettes den Mühlenbesitzren, und was die Stadt als Mühleneigenthümerin betrift, deren Pächtern herkömmlich obliegt.

Actum ut supra