Band 40: Eintrag vom  24. Januar 1815 (Nr. 8)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

56 Francs 10 Centimes betreffend welche unter die Hagel Beschädigte vertheilt werden sollen

nach Einsicht des von dem Herrn Kreis Director unterm 23. Dezember jüngst erlassenen Schreibens, zu folge welchem die für die Gemeinde Neuss ausgeworfene 56 francs 10 centimes unter die Bedürftigsten, welche im Jahr 1812 durch den Hagelschlag gelitten aus getheilt werden sollen.

In Erwägung daß die Liste, welche im Jahr Achtzehn-hundert zwölf über die durch den Hagel Beschädigte geführt worden, nicht mehr vorfindlich ist;

In Erwägung daß obgedachte Summe nur zur etwaigen Entschädigung derjenigen verwendet werden solle, welche unter den Beschädigten am Dürfigsten sind;

Aus diesem Grunde ginng die allgemeine Stimmung der obbenannten Herren dahin, daß diese Summe der Wohlthätigkeits Commission übergeben werden solle, um selbe zur Unterstüzung der nothleidenden Armen zu verwenden, und haben nach geschehener Verlesung unterzeichnet.

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