Band 50: Eintrag vom  10. März 18560 (Nr. 511)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Gemeinderath genehmigte auf den Vortrag des Bürgermeisters, daß der untere Wall zwischen dem Rhein- und Niederthore durch Abfinden des Pächters wieder an die Stadt gezogen und angemessen regulirt und geebnet worden.

Imgleichen wurde gutgeheißen, daß die verpachteten Seilerbahnen des obern Walles auf den untern Wall verlegt werden.

actum ut supra