Auf die Vorstellung der Wohllöblichen SchulCommission vom 17. October in Bezug der Feststellung der Remurenation des Herrn Lehrers Löhrer für die einstweilige Übernahme der Direction am hiesigen Progymnasium, erklärt der Stadtrath einerseits auf den Antra des Herrn Löhrer, wonach derselbe für die Dauer seiner interimistischen Direction den Unterschied zwischen seinem und dem Gehalte des neuen Directors in Anspruch nimmt, nicht eingehen zu können, andererseits aber, sobald der neue Director seinen Wirkungskreis angetreten, dem Herrn Löhrer eine angemessene Remuneration zuerkannt werden soll. -
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