Antrag um Gehalts-Erhöhung des Polizei Commissaire von Woringen.
Der Antrag des Polizei-Commissaire von Woringen um Erhöhung seines Gehaltes respective um Bewilligung eines Zuschusses zur Bestreitung der Bureau-Bedürfnisse wurde vom Stadtrathe, welche diese Besoldung bereits im Jahre 1832 einschließich Kanzlei Unkosten, Mieth-Entschädigung und Kleidung von 375 Thl auf 450 Thl festgestellt hatte, durch Stimmen-Mehrheit abgelehnt.
Actum ut supra
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