Bewilligung einer GrundEntschädigung von H. W. Lambertz für abgetretenes Eigenthum in der Spulgasse bei vorgenommenem Häuserbau.
Auf den Vortrag des vorsitzenden Beigeordneten Bürgemeisters wurde dem Ackerer und Schankwirth H. W. Lambertz, welcher durch den nach dem Stadtplane unternommenen Bau von 7 Wohnhäusern in der Spulgasse an seinem Garten einen Flächenraum von 5 19/27 Ruthen verliert, eine mit demselben vereinbarten, billig erscheinende Grund-Entschädigung von sechs Thalern pro Ruthe, im Ganzen also eine Vergütung von vier und dreissig Thalern sechs Silbergroschen acht Pfennigen aus der städtischen Casse bewilligt.
Actum utsupra