Band 45: Eintrag vom  2. März 1837 (Nr. 52)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Pacht-Vergütung wegen eines städtischen Walles.

Für die Beschädigung, welche der Bäcker Heinrich Printz hierselbst durch die Arbeiten bei Schiffbarmachung der Erft an seinem zu 11 Thaler, 5 Silbergroschen jährlich angepachteten städtischen Walle erlitten hat, wurde demselben vom versammelten Stadtrathe die angemessen erscheinende Vergütung von vier Thaler ein für allemal mit dem Bemerken bewilligt, daß im Falle Bittsteller damit nicht zufrieden sein möchte, die Gemeinde nach §. 29 der Bedingungen den Wall wieder an sich nehmen und anderweit verpachten werde.

Actum ut supra