Die Erben der verstorbenen Wittwe Helwig haben den Antrag gestellt, die Stadt Neuss möge auf das ihr zustehende Vorkaufsrecht bei Verkauf des Helwig'schen Hauses behufs Vermeidung von Weitläufigkeiten verzichten, worauf jedoch die Versammlung nicht einzugehen beschließt.
a. u. s.