8. Ausgang auf den Wall .
Ein Antrag desMetzgers van Opbergen um Genehmigung zur Anlage eines Ausganges an seinem Hofe nach dem Niederthor- walle zu, wird unter der Bedingung genehmigt, daß der van Opbergen einen notariellen Revers ausstellt und eine jährliche Abgabe von 25 Pfennigen zahlt .