Auf den Antrag des Gemeindeverordneten Degreeff beschloß Gemeinderath, etwaige künftige Gesuche um Gehaltsverbesserungen, Gratifikationen p immerhin erst im Monat August zur Berathung zu
[Nächste Seite] zu nehmen, damit die dann Statt findenden Bewilligungen in dem im Monat September aufgestellt werden, den Gemeinde-Haushalts-Etat vorgesehen werden können. Dringende Fälle sollen selbstredend dieser Beschränkung nicht unterworfen sein.actum ut supra