In Folge eines Gesuchs von Wilh. Peschges beschloß Gemeinderath, demselben zur Zahlung des ihm auferlegten Einzugsgeldes einen ferneren Ausstand bis zum Jahresschlusse zu bewilligen, das Einzugsgeld selbst aber auf den ermäßigten Satz von 15 Th festzustellen.
actum ut supra