Aus dem von dem Kirchen-Vorstande vorgelegten KirchenBudget für das Jahr 1856 entnimmt Gemeinderath, daß im künftigen Jahr ein städtischer Zuschuß von 1 285 Thlr beansprucht wird, und daß die Höhe dieses Zuschusses durch Aufnahme einer Summe von 800 Thl für die Erneuerung eines zuletzt im Jahre 1839 geschehenen Anstrichs und Verputzes des Innern der Pfarrkirche veranlaßt ist.
Derselbe äußerte nach geschehener Diskussion, daß die Beinahme von 800 Thlr für die Erneuerung des innern Verputzes der Kirche bis zum Jahre 1857 ausgesetzt werden müsse, indem die Gemeindebedürfnisse im nächsten Jahre ohnehin erheblich seien, mit jenen Arbeiten aber noch wohl füglich ein Jahr gewartet werden könne. Im Übrigen wurde gegen das Budget nichts zu erinnern gefunden und der städtische Zuschuß abzüglich jener 800 Thl auf 485 Thl festgestellt.
actum ut supra