Band 50: Eintrag vom  22. Oktober 1855 (Nr. 423)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Dem Gemeinderath wurde die Entscheidung Königlicher Regierung vom 8. des Monats vorgelegt, wornach gegen die Anleihe von 4 000 Thlr bei der Sparkasse zur Bestreitung der Kosten für den Erweiterungsbau der Niederthorer Mahlmühle nichts zu erinnern gefunden, hinsichtlich der Zurückerstattung des Kapitals indessen bemerkt wird, daß die Amortisation nicht bis zu den Jahren 1874/75 hinauszuschieben sei, sondern durch die erheblichen Mehr-Einnahmen der Mühle, schon vom nächsten Jahre an zu beginnen habe.

Da [oberhalb mit Bleistift : die Niederthorer Mahlmühle gegen früher von] die jährliche Mehr-Pacht der [unterhalb mit Bleistift: von 330 T anträgt] Niederthorer Mahlmühle gegen früher 330 Thlr beträgt, wovon über die Zinsen des größeren Theiles des BauCapitals abgehen, so erklärte sich Gemeinderath auf den Vorschlag des vorsitzenden Bürgermeisters damit einverstanden, daß vom Jahre 1856 an jährlichs

[Nächste Seite] 400 Thlr bis zur Amortisation abgetragen werden.

actum ut supra