Band 49: Eintrag vom  8. März 1852 (Nr. 411)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

In Berücksichtigung, daß der Communalwegewärter Heinrichs durch die einstweilige Übernahme der Beaufsichtigung der Communalstraße von der Weingarzbrücke bis an die Grenze der Gemeinde Gohr größere Obliegenheiten hat, bewilligt Gemeinderath demselben

[Nächste Seite]

mit Beziehung auf sein Gesuch vom 5. v. Mts. um Gehalts- verbesserung, für das Jahr 1852 eine Gratifikation von 20 Thalern.

Gleichzeitig erklärte Gemeinderath sich damit einverstanden, daß der früher von dem Gutsbesitzer Kamper als Wegewärter angestellt gewesene Franz Heinen provisorisch und unter Vorbehalt jederzeitiger Entlassung auch von der Gemeinde Neuß als Unter- wegewärter angenommen werde, und autorisirt derselbe den Bürgermeister, mit demselben ein nach Maßgabe seines bisherigen Einkommens, welches in 84 Thl. Gehalt und freier Dienstkleidung bestehe, festzustellendes Einkommens zu vereinbaren.

a. u. s.